PsychVVG: Keine Personalvorgaben ohne deren Finanzierung

Anlässlich des Kabinettsentwurfs eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) plädieren die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) für die vollständige Refinanzierung auch der tarifbedingten Personalkosten. Diese sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kliniken die verbindlichen Personalmindestvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses umsetzen können.