Hospiz- und Palliativgesetz verbessert Palliativversorgung in Kliniken

Berlin, 6.11.2015. Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) begrüßen die mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) beschlossenen Verbesserungen der Palliativversorgung im Krankenhaus: Die Finanzierungsbedingungen für Palliativstationen werden erleichtert, indem die Krankenhäuser den Finanzierungsmodus wählen können. Darüber hinaus kommt die Einfüh-rung einer speziellen Vergütung für Palliativdienste auch der Versorgung und Begleitung Schwerstkranker und Sterbender auf Normal- und Inten-sivstationen zu Gute. Für entsprechende Regelungen hatten sich KKVD und DEKV im Gesetzgebungsprozess nachdrücklich eingesetzt.